Golfclubs haben ab 2017 die Möglichkeit, ihre DGV-Ausweise mit einem "R" zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung besagt, dass der Inhaber nicht mehr als 70 km von seinem Heimatclub entfernt
wohnt.
So sollen künftig die Mitarbeiter der Golfanlagen bei einem Gastspieler direkt erkennen können, ob der Gastspieler möglicherweise Inhaber einer Fernmitgliedschaft ist oder ob er - nunja, eben nah
an seinem Heimatclub wohnt. Die "R"-Kennzeichnung ersetzt damit die bisher verwendeten Hologramme bei Golfausweisen. Goldene oder auch silberne Hologramme haben ihre Wirkung am Markt
offenbar verfehlt.
Gut möglich, dass die Kennzeichnung von DGV-Ausweisen mit einem "R" sich ebenfalls als ungeeignete Massnahme erweist: Wenn Sie feststellen, dass die Golfanlage, auf der Sie gerne als Gast spielen
möchten, eine erhöhtes Greenfee verlangt, weil Ihr DGV-Ausweis keinen "R"-Vermerk hat - dann zahlen Sie Ihr Greenfee auf der nächsten Golfanlage ohne Aufschlag.
Zur Sicherheit gilt: Vorher telefonisch nachfragen.